Aber was heißt eigentlich "nachhaltig"? Und wer bestimmt das? Es gibt verschiedene Richtlinien, die diesen Begriff mit Leben füllen und eine Einschätzung ermöglichen sollen, wie nachhaltig ein Unternehmen agiert. Diese Richtlinien wurden in den vergangenen Monaten teilweise erweitert und gelockert. So hat die EU-Kommission beispielsweise 2022 entschieden, Atomkraft und Erdgas als nachhaltige Investition einzustufen.
2024 lockerte die Deutsche Kreditwirtschaft als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände die Auflagen für die Aufnahme von Waffen- und Rüstungskonzernen in nachhaltige Geldanlagen massiv. Seither können Banken, Fonds sowie Assetmanagerinnen und -manager auch Unternehmen, deren Kerngeschäft Rüstung und Waffenproduktion ist, in nachhaltige Finanzprodukte platzieren. Zuvor war dies nur bei Unternehmen möglich, die höchstens zehn Prozent ihres Umsatzes mit diesen Wirtschafstätigkeiten erzielen.
Die Lockerungen bei der Definition von nachhaltigen Finanzprodukten führen bei Anlegerinnen und Anlegern zur Verunsicherung. Doch die genossenschaftlichen Sonderinstitute bleiben bei ihrer Linie. Deswegen haben wir gemeinsam mit weiteren genossenschaftlichen Sonderinstituten ein Positionspapier erarbeitet, das vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Die unterzeichnenden Institute bekennen sich dazu, auch künftig keine Unternehmen in ihre Finanzprodukte aufzunehmen, die je nach Bank mehr als drei bis fünf Prozent des Umsatzes mit Entwicklung, Produktion und Verkauf von Waffen und Kriegsgerät erzielen. Denn auch wenn Wehrhaftigkeit erforderlich ist, zerstören Waffen Leben, Gesellschaften, Infrastrukturen und die Umwelt – und leisten damit keinen positiven Beitrag zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.