Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der EU-ProspektVO
  • Sanierung / Abwicklung von Banken ("Bail-In")
  • Einlagensicherung und Institutsschutz
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Offenlegungsberichte
  • Hinweisgebersystem

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)  

Der Pax-Bank eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Sanierung/Abwicklung bestandsgefährdeter Banken ("Bail-In")

Falls Sie in Finanzinstrumente von Banken (z.B. Aktien, Bankschuldverschreibungen, Anleihen, Zertifikate) investiert haben, beachten Sie bitte:

Im Falle einer Bestandsgefährdung der betreffenden Bank können – auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens – Abwicklungsmaßnahmen behördlich angeordnet werden. Zu diesen Maßnahmen können beispielsweise die Gläubigerbeteiligung, also die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital aber auch die Herabschreibung von Verbindlichkeiten gehören (sog. „Bail-In“).

Dabei findet eine gesetzlich vorgeschriebene „Haftungskaskade“ Anwendung (vgl. hierzu www.bafin.de unter dem Stichwort „Haftungskaskade“). Es kommen auch andere Maßnahmen in Betracht, wie z.B. die Unternehmensveräußerung oder die Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Die Abwicklung bezweckt u.a. die Sicherung der Finanzmarktstabilität und die Schonung öffentlicher Mittel (möglichst keine „Haftung des Steuerzahlers“).

Anteilsinhaber und Gläubiger sollen aber im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren durch die Abwicklung nicht schlechter gestellt werden, anderenfalls bekommen sie in Höhe der Differenz einen Ausgleichsanspruch gegen den Restrukturierungsfonds zugewiesen.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Pax-Bank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

www.bvr-institutssicherung.de
www.bvr.de/SE

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung

Pax-Bank eG
Christophstr. 35
50670 Köln

Tel.: 0221 16015-0
Fax: 0221 16015-95
Homepage: www.pax-bank.de
E-Mail: info@pax-bank.de

 

Vertreten durch den Vorstand:

Dr. Klaus Schraudner, Bankdirektor, Vorsitzender des Vorstands und Dr. Sebastian Reichardt, Bankdirektor, Mitglied des Vorstands

 

Umsatzsteuer Ident.-Nr.:

DE122786806

Die Pax-Bank eG ist als gebundener Versicherungsvertreter nach §34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung für die R+V Versicherungsgruppe tätig.

 

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf)

www.vermittlerregister.info

Registrierungsnummer: D-XMU7-RFQI8-69

Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der R+V Versicherungsgruppe.

R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0800 533-1112*
*Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen

R+V Versicherungsgruppe:

Die Pax-Bank eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V. Die Provision ist in der von Ihnen an die R+V zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

Anschrift Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Pax-Bank eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.

Hinweisgeber

Hinweisgebersystem 360: Schutz für Hinweisgeber

Das Hinweisgebersystem 360 bietet einen sicheren Schutz für Hinweisgeber. Integres und regelkonformes Verhalten hat für uns höchste Priorität und bildet die Grundlage unseres Erfolges. Wir sind stets bestrebt, Fehlverhalten zu verhindern und konsequent zu ahnden. Daher sind wir offen für Hinweise auf kriminelle Handlungen, Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen (z.B. Betrug, Korruption oder Geldwäsche) in Verbindung mit unserem Unternehmen.

Zusätzlich zu den herkömmlichen Kontaktmöglichkeiten haben wir in Zusammenarbeit mit den Vertrauensanwälten der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.awado-rag.de) das Hinweisgebersystem 360 eingerichtet. Kunden, Mitarbeiter und Dritte können über dieses System online Hinweise geben. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hinweis namentlich oder anonym abzugeben. Die Vertrauensanwälte der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behandeln Ihre Angaben streng vertraulich und berücksichtigen die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Bitte legen Sie ein Postfach im Hinweisgebersystem 360 an, über das man Sie bei Rückfragen kontaktieren kann oder um Ihre Meldung später mit weiteren Informationen zu ergänzen. Die Kommunikation über das Postfach kann auch anonym erfolgen, falls gewünscht.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem 360 ausschließlich dazu dient, auf vermutete kriminelle Handlungen, Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen hinzuweisen. Bei der Abgabe eines Hinweises sollten Sie bedenken, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner schwerwiegende Konsequenzen haben können. Wir bitten Sie daher, das Hinweisgebersystem 360 verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wichtiger Hinweis: Das Hinweisgebersystem 360 dient nicht zur Einreichung von Beschwerden. Bei Beschwerden gegen unser Unternehmen verweisen wir Sie auf unsere Informationen zur Beschwerdebearbeitung, wo Sie weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren und den Ansprechpartnern finden.

Den Zugang zum Hinweisgebersystem 360 finden Sie HIER.

 

Für Rückfragen, weitere Informationen oder einen telefonischen bzw. persönlichen Austausch stehen Ihnen die Vertrauensanwälte der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Verfügung:

AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wilhelm-Haas-Platz
63263 Neu-Isenburg
Tel.: +49 69 6978-3295
Mobil: +491605081558

Die Vertrauensanwälte gewährleisten selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit.