Ob institutionelle Anleger, Vermögensverwaltungen, Ratingagenturen oder Datenlieferanten – alle Finanzmarktakteure stehen unter einem hohen Anpassungsdruck. Denn sie müssen die ESG-Kriterien (Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G)) künftig noch stärker und nachvollziehbarer berücksichtigen. Ein wichtiger Hebel des EU-Aktionsplans ist die "Sustainable Finance Disclosure Regulation" (SFDR). Sie schreibt den Finanzmarktteilnehmenden vor, Anlageprodukte nach ihrem Nachhaltigkeitsgrad zu klassifizieren.
Danach gibt es neben Artikel-6-Produkten (graues Label), welche keine ESG-Kriterien erfüllen, auch Artikel-8-Produkte (hellgrünes Label), die ökologische und soziale Merkmale aufweisen sowie gleichzeitig eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen. Darüber hinaus sind Artikel-9-Produkte (dunkelgrünes Label) Anlageinstrumente mit expliziten Nachhaltigkeitszielen.
Diese Klassifizierung erleichtert es Anlageinteressierten, die Nachhaltigkeit des Finanzproduktes zu erkennen. "Legt eine Stiftung bei der Anlage beispielsweise explizit Wert auf Impact, also auf einen messbaren Effekt für Umwelt und Gesellschaft, können wir sie konkret beraten, welche Artikel-9-Produkte dafür infrage kommen, sowie diese auswählen. Beispielsweise Infrastrukturfonds, welche Solarparks in Spanien fördern. Das Interesse an solchen – dunkelgrünen – Fonds nimmt zu", sagt Thomas Weißkopf, Portfoliomanager Renten Vermögensverwaltung bei der Pax-Bank. Der Anlageexperte sieht in der Klassifizierung eine große Chance, der nachhaltigen Transformation Schwung zu verleihen, entsprechende Finanzprodukte vergleichbarer zu machen und schwarze Schafe, die Greenwashing betreiben, herauszufiltern.