Bislang mussten lediglich große kapitalmarktorientierte Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. In den kommenden Jahren wird diese Berichtspflicht deutlich ausgeweitet. Das betrifft auch viele Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Sie sollten sich zügig mit den Anforderungen vertraut machen.
- Der Europäische Rat hat Ende November die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gebilligt.
- Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen deutlich mehr Unternehmen als bisher über die nachhaltigen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit Bericht erstatten.
- Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat einen Branchenleitfaden für die freie Wohlfahrtspflege entwickelt.