ESG-Berichtspflicht: Lasst Taten sprechen

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21.12.2022

Bislang mussten lediglich große kapitalmarktorientierte Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. In den kommenden Jahren wird diese Berichtspflicht deutlich ausgeweitet. Das betrifft auch viele Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Sie sollten sich zügig mit den Anforderungen vertraut machen.

  • Der Europäische Rat hat Ende November die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gebilligt.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen deutlich mehr Unternehmen als bisher über die nachhaltigen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit Bericht erstatten.
  • Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat einen Branchenleitfaden für die freie Wohlfahrtspflege entwickelt.

Bereits seit 2017 müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in ihrem Lagebericht auch über die sogenannten nichtfinanziellen Angelegenheiten ihres unternehmerischen Handels berichten. Damit sind die nachhaltigen Aspekte entsprechend der drei ESG-Kriterien Umwelt (ecological), Soziales (social) und Unternehmensführung (governance) gemeint. Die Details regelt das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Bislang gilt diese Berichtspflicht in Deutschland für rund 500 Unternehmen.

Dieser Kreis soll in den kommenden Jahren deutlich ausgeweitet werden. So sieht es die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union vor, die der Europäische Rat Ende November endgültig gebilligt hat. "Durch die neuen Vorschriften werden mehr Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft rechenschaftspflichtig sein und zu einem Wirtschaftsmodell hingeführt, das den Menschen und der Umwelt zugutekommt", erklärte der tschechische Industrieminister Jozef Síkela nach der Entscheidung. Experten schätzen, dass in Zukunft alleine in Deutschland bis zu 15.000 Unternehmen ESG-berichtspflichtig werden – darunter viele Unternehmen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

Viele Krankenhäuser werden ESG-berichtspflichtig

Aus diesem Grund hat die Pax-Bank dem Thema bei Ihrer Nachhaltigkeitstagung Anfang November einen Workshop gewidmet. "Betroffen ist etwa die Hälfte der deutschen Krankenhäuser", sagte Sascha Knauf, Ressortleiter Öffentlicher Sektor & Kirche bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon. Sie müssen in ihrem Lagebericht ab dem Geschäftsjahr 2025 auch darüber Auskunft geben, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren wie der Klimawandel oder Menschenrechtsfragen ihre Tätigkeiten beeinflussen. "ESG-Aspekte werden damit gleichwertig zu den finanziellen Angelegenheiten. Wer sich nicht damit beschäftigt, wird künftig möglicherweise keine Kredite mehr erhalten", mahnte Knauf bei dem Workshop.

Sind Sie ESG-berichtspflichtig?

Ob und ab wann ein Unternehmen unter die neue Nachhaltigkeitsberichtpflicht fällt, hängt vor allem von der Größe und der Rechtsform ab. Grundsätzlich gelten folgende Kriterien und Fristen:

Ab dem Geschäftsjahr 2024: Unternehmen, die bereits nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz berichtspflichtig sind.

Ab dem Geschäftsjahr 2025: Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind und zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • 250 Mitarbeitende
  • 20 Millionen Euro Bilanzsumme
  • 40 Millionen Euro Umsatzerlöse

Ab dem Geschäftsjahr 2026: kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon bietet auf ihrer Internetseite einen kostenlosen Test an. Anhand von 11 kurzen Fragen erfährt man, ob man von der Berichtspflicht betroffen ist.

ESG-Kriterien müssen ab 2025 messbar sein

Auch wenn die Standards für die ESG-Berichterstattung noch nicht feststehen, riet Knauf betroffen Unternehmen sich zeitnah auf den Weg zu machen. "Sie müssen die erforderlichen Daten ab dem 1. Januar 2025 messen und dokumentieren können." Der Experte empfiehlt grundsätzlich folgendes Vorgehen:

  1. Bestandsaufnahme (Wo müssen wir besser werden?) und Bewusstsein bei den Mitarbeitenden schaffen durch Schulung der Akteure
  2. Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln
  3. Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie

Als Hilfestellung hat der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) kürzlich einen Branchenleitfaden für die Freie Wohlfahrtspflege entwickelt. "Allerdings gibt dieser nur die Richtung vor, ähnlich wie ein Kochbuch ohne Zutaten. Letztlich müssen Sie Ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung erfinden", betonte Knauf.

Der Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert das Tun

Zu den Unternehmen, die von der Berichtspflicht betroffen sind, gehört die Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft (CJG) in Köln. CJG-Geschäftsführerin Dr. Juliane Bommert sieht die Berichtspflicht gelassen. "Ich habe da keine Befürchtungen. Vieles dokumentieren wir ohnehin schon. Neu ist nur, dass es in Zukunft alle machen müssen – und das finde ich gut", sagt Sie bei der Nachhaltigkeitstagung der Pax-Bank. Bommert ist optimistisch, dass die ESG-Berichtspflicht "die Welt ein bisschen reicher machen wird". Wichtig sei, sich auf den Weg zu machen und zu schauen: Was machen wir schon in Bezug auf die Nachhaltigkeit? Und was können wir noch tun? "Denn der Bericht ist ja nur das Schriftstück, und nicht die Tat", sagt Bommert. "Und ich finde, es kommt auf die Taten an."

Ihr Ansprechpartner bei der Pax-Bank

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