Die Antwort auf diese Frage hängt auch davon ab, was als ökologisch und sozial gilt. Die Europäische Union hat in den technischen Richtlinien zu ihren Taxonomie-Verordnungen genau definiert, was sie unter E, also ökologisch, und S wie sozial versteht. So zählt sie zu den Kriterien der so genannten "green taxonomy" unter anderem einen reduzierten Energiebedarf und Ressourcenverbrauch, aber auch die Reduktion von Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen. Der Social Taxonomy werden Kriterien wie menschenwürdige Arbeit, Nicht-Diskriminierung sowie Lebensstandards und Inklusion zugeordnet.
"Legt man diese enge Auslegung zugrunde, dann zeigen sich der Immobilienbranche zahlreiche Möglichkeiten, E und S zu verknüpfen", sagt Dr. Michael Hellwig, zuständig für Marktbeobachtung beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), dem Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Beispielsweise reduzierten Gebäudeautomatisierung und -steuerung den Energiebedarf sowie den Ressourcenverbrauch. Gleichzeitig trügen die Regulierung der Luftqualität, Beleuchtung und Verschattung zum Wohlergehen bei. Auch die Quartiersentwicklung steigere durch attraktivitätssteigernde Maßnahmen wie dem Biodiversitätsmanagement, worunter die Begrünung und Verschattung der Außenanlagen fallen, die Lebensqualität. "Und durch die Verwendung schadstofffreier Baumaterialien werden Menschen- und Arbeiterrechte in der Wertschöpfungskette geachtet und die Gesundheit der Nutzer geschützt", so Hellwig.