Das Stiftungsrecht wird vereinfacht

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25.06.2021

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag am 24. Juni das "Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts" verabschiedet. Damit hat der föderale Flickenteppich ausgedient, und es herrscht künftig Planungssicherheit für alle Akteure im Stiftungswesen durch diese Änderungen:

  • Bundesweite Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedinungen
  • Vereinfachung der praktischen Arbeit in den Stiftungsgremien
  • Aufbau eines Bundesstiftungsregisters

Mehr als sechs Jahre sind vergangen, seitdem eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Bemühungen um eine Stiftungsrechtsreform begonnen hat. Inzwischen hat ihr Entwurf für das "Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts" dem Gesetzgebungsverfahren entsprechend schon den Bundesrat passiert und erhielt am 24.6.2021 die Zustimmung im Bundestag.

Warum braucht es überhaupt ein neues Gesetz?

Das Ziel formulierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bei der Vorlage des Gesetzesentwurfs im Februar: "Die Regelungen in den Landesstiftungsgesetzen sind zwar vielfach ähnlich, hinsichtlich zentraler Vorschriften gibt es jedoch größere Unterschiede. Dies führt auch zu Unterschieden in der Stiftungspraxis der Länder." Und weiter: "Damit künftig für alle Stiftungen dasselbe Zivilrecht gilt und dieses für Stiftungen und Stifter einfacher zugänglich und verständlich ist, soll es künftig abschließend bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden – ein wichtiger Schritt für die mehr als 23.000 rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland."

Christine Lambrecht

Bundesjustizministerin

Ein wichtiger Schritt für die mehr als 23.000 rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland

Experten begrüßen die Reform

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen als größte Interessenvertretung der Stiftungen in Deutschland begrüßte – ebenso wie weitere Vereinigungen – in einer Stellungnahme die Gesetzesinitiative ausdrücklich, forderte aber gleichzeitig Nachbesserungen und Klarstellungen im geplanten Gesetzestext. Für die praktische Arbeit in den Stiftungen seien vor allem Neuregelungen in folgenden Bereichen nötig, sagt Marie-Alix Ebner von Eschenbach, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen:

  • Ertragsverwendung und Umschichtungsgewinne klar regeln
  • Übergangsregelungen praxisnah erweitern
  • Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung erleichtern
  • Zu- und Zusammenlegungen praxisnah erleichtern

"Die anhaltende Niedrigzinsphase sowie die aktuellen Auswirkungen der Pandemie haben die Schwierigkeiten bei vielen Stiftungen noch einmal verschärft", sagt Ebner von Eschenbach. Praxisnahe Neuregelungen zum Beispiel für Fusionen würden daher dringend gebraucht.  

Datenschutz beim Register stärken

Auch das im neuen Gesetz verankerte Stiftungsregister begrüßt der Bundesverband deutscher Stiftungen, weil es "die Handlungsfähigkeit der Stiftungen im Rechtsverkehr wesentlich erhöht und gleichzeitig zur Transparenz von Stiftungen beiträgt." In diesem Punkt fordert der Verband allerdings eine deutliche Entbürokratisierung. "Vor allem bei schutzwürdigen Daten und  Persönlichkeitsrechten sehen wir noch Handlungsbedarf", sagt Ebner von Eschenbach.

Stiftungsregister

Das Gesetz sieht die Schaffung eines zentralen Stiftungsregisters in Deutschland vor. Es soll vom Bundesamt der Justiz geführt werden und für Transparenz sorgen. Bislang gibt es ein vergleichbares Instrument für Stiftungen nicht. Die dort verzeichneten Stiftungen tragen dann entsprechende Namenszusätze ("e. S." für "eingetragene Stiftung" sowie "e. VS." für "eingetragene Verbrauchsstiftung"). Während Stiftungen auf Ewigkeit angelegt sind, dürfen Verbrauchsstiftungen ihr Vermögen direkt für ihren Stiftungszweck verwenden.

Ihr Ansprechpartner bei der Pax-Bank

Thomas Schumacher - Stiftungen & Fundraising

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