Anlagerichtlinien – sinnvolle Spielregeln für Stiftungen

ca. 4 Minuten Lesezeit

11.01.2021

Auf die Herausforderung der anhaltenden Niedrigzinsphase muss eine verantwortungsvolle Vermögensverwaltung neue Antworten finden. Hierfür sollten Stiftungen mit eigenen Anlagerichtlinien klare Rahmenbedingungen definieren, gleichzeitig den beteiligten Akteuren aber auch nötige Spielräume ermöglichen.

  • Die Anlagerichtlinie ergänzt die Satzung
  • Sie schaftt Transparenz für die Stiftungsgremien
  • Das Regelwerk sollte kontinuierlich überprüft werden

Eine Stiftung bestreitet ihren Stiftungszweck aus den Erträgen, die aus der Anlage des Stiftungsvermögens entstehen. Mit einer Anlagerichtlinie legt die Stiftung fest, wie interne oder externe Vermögensverwalter das Siftungsvermögen anlegen dürfen. So können beispielsweise Ober- und Untergrenzen für einzelne Kapitalanlagen benannt werden. Bestimmte Anlageformen können ausgeschlossen, andere vorgegeben werden. Die Regeln können Inhalte der Satzung konkretisieren und dürfen dieser keinesfalls entgegenstehen.

In den Richtlinien wird das sogenannte Anlageuniversum umrissen: Aktien, Immobilien, Währungen, Rohstoffe, usw. – Was ist erlaubt und in welcher Höhe bzw. in welchem Anteil? Auch Besonderheiten wie zum Beispiel die gewünschte Investition in Mikrofinanzprodukte, regenerative Energien oder andere nachhaltige Projekte werden hier festgelegt.

Die zuständigen Gremien der Stiftung beschließen die Anlagerichtlinien. Diese sind nicht Bestandteil der Satzung, müssen sich aber an deren Zielen orientieren. Mit der einmaligen Aufstellung und Verabschiedung der Anlagerichtlinien ist es keinesfalls getan: Vielmehr sollten die Richtlinien regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an neue Entwicklungen angepasst werden.

"So schmal wie möglich, aber so breit wie nötig"

Damit die in der Anlagerichtlinie festgelegten Regeln überprüft und weiterentwickelt werden können, beinhaltet sie idealerweise geeignete Formen der Berichterstattung für die zuständigen Gremien der Stiftung. Hierzu beantwortet sie Fragen wie:

  • Wer soll durch wen informiert werden?
  • Was genau soll in welchem Turnus berichtet werden?
  • Was passiert, wenn Einzelanlagen bestimmte Kursgrenzen über- bzw. unterschreiten?

"Anlagerichtlinen sollten immer wieder neu bedacht und den aktuellen Situationen angepasst werden", sagt Thomas Schumacher, Teamleitung Asset Management – Vermögenswaltung & Stiftungen bei der Pax-Bank. So wird man der Entwicklung an den Märkten für die eigene Anlage optimal gerecht. Sein Grundsatz bezüglich der Formulierung einer Anlagerichtlinie: "So schmal wie möglich, aber so breit wie nötig." Die Pax-Bank stellt interessierten Stiftungen, die noch keine eigene Anlagerichtlinie haben, eine Musterformulierung als Diskussionsgrundlage zur Verfügung. Sie hilft auch bei der individuellen Verfassung und Formulierung von neuen Anlagerichtlinien und überprüft auf Wunsch bestehende Regeln.

Wertpapiere als Anlageform

Gesetzliche Vorgaben, wie das Vermögen einer Stiftung konkret anzulegen ist, gibt es nicht. Das Stiftungsvermögen soll möglichst sicher angelegt werden, aber auch ertragbringend. "Eine Finanzierung in riskantere Anlageformen ist beim derzeitigen Zinsniveau unvermeidlich", sagte Wirtschaftsprüfer Dr. Reinhard Berndt, Leiter Branchencenter Stiftungen und Non-Profit-Organisationen von BDO Deutschland, beim 2. Kölner Stiftungsforum der Pax-Bank im November 2020. Denn festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen werfen kaum noch Erträge ab. "Eine Investition in thesaurierende oder hochriskante Wertpapiere ist nur als geringe Beimischung denkbar", so Dr. Berndt, eine ausschließliche Investition in praktisch ertraglose "sichere" Anlagen sei allerdings auch nicht möglich.

Ihr Ansprechpartner bei der Pax-Bank

Thomas Schumacher - Stiftungen & Fundraising

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