Damit die in der Anlagerichtlinie festgelegten Regeln überprüft und weiterentwickelt werden können, beinhaltet sie idealerweise geeignete Formen der Berichterstattung für die zuständigen Gremien der Stiftung. Hierzu beantwortet sie Fragen wie:
- Wer soll durch wen informiert werden?
- Was genau soll in welchem Turnus berichtet werden?
- Was passiert, wenn Einzelanlagen bestimmte Kursgrenzen über- bzw. unterschreiten?
"Anlagerichtlinen sollten immer wieder neu bedacht und den aktuellen Situationen angepasst werden", sagt Thomas Schumacher, Teamleitung Asset Management – Vermögenswaltung & Stiftungen bei der Pax-Bank. So wird man der Entwicklung an den Märkten für die eigene Anlage optimal gerecht. Sein Grundsatz bezüglich der Formulierung einer Anlagerichtlinie: "So schmal wie möglich, aber so breit wie nötig." Die Pax-Bank stellt interessierten Stiftungen, die noch keine eigene Anlagerichtlinie haben, eine Musterformulierung als Diskussionsgrundlage zur Verfügung. Sie hilft auch bei der individuellen Verfassung und Formulierung von neuen Anlagerichtlinien und überprüft auf Wunsch bestehende Regeln.