Ob jung oder alt: Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Bankgeschäfte zu erledigen. Für solche Fälle ist es gut, eine Kontovollmacht zu haben, damit die Angehörigen oder andere vertraute Personen handlungsfähig bleiben.
- Mit einer Kontovollmacht bevollmächtigt ein Kontoinhaber* eine dritte Person, über das Konto zu verfügen.
- Die Kontovollmacht ist nicht zu verwechseln mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung.
- Häufiger Irrtum: Der Ehepartner hat im Notfall nicht automatisch Zugriff auf das Konto.