Klimafreundlicher Neubau: KfW-Förderung zahlt sich aus

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23.03.2023

Die KfW-Förderung von Neubauvorhaben läuft seit dem 1. März 2023 über das Programm "Klimafreundlicher Neubau". Sie fordert hohe Energiestandards. Warum sie sich trotzdem auch für Träger aus dem Gesundheits- und Sozialbereich lohnen kann, erläutert Joachim Klein, Sparkassenbetriebswirt und Teamleiter Institutionen Kredit bei der Pax-Bank.

  • Die staatliche Förderung wurde zum 1. März 2023 neu aufgestellt.
  • Förderkreditprogramme für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
  • Bauherren erhalten zinsvergünstigte Kredite.
  • Geförderte Neubauten müssen mindestens den Effizienzhausstandard 40 erfüllen.

Herr Klein, seit dem 1. März gibt es neue Fördermöglichkeiten der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), zum Beispiel den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Gebäude (Programm 297/298). Wie setzen sich diese zusammen?


Joachim Klein: Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und soziale Organisationen. Gefördert wird der Neubau von Wohngebäuden und der Kauf eines neu gebauten Hauses oder einer neu gebauten Wohnung. Das Programm bietet sehr günstige Kredite schon ab 0,01 Prozent effektiver Jahreszins und bis zu einer Laufzeit von 35 Jahren an. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre, anschließend besteht die Möglichkeit, das Darlehen bei der KfW zu den geltenden Kapitalmarktkonditionen zu verlängern. Zinssatz und Zinsbindung werden dann neu vereinbart. Die Voraussetzungen für eine Förderung zielt auf Neubauvorhaben ab, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen.

Lohnt sich die Beantragung der neuen Fördermöglichkeiten für Bauherren aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft?


Joachim Klein: Soziale Einrichtungen müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Baukosten für ein klimafreundliches Gebäude höher zu veranschlagen sind als bei einem konventionellen Neubau. Dadurch erhöht sich das zinssubventionierte Kreditvolumen. Und man darf nicht vergessen, dass sich dadurch die Energiekosten reduzieren. Des Weiteren ist zu erwarten, dass die Vorgaben im Hinblick auf die verfolgten Klimaziele der EU in Zukunft noch strenger ausfallen dürften. Insofern sind die Fördermöglichkeiten in jedem Fall interessant. Um herauszufinden, ob sich die Förderung für sie rechnet, sollten soziale Träger und Einrichtungen gemeinsam mit ihren Architekten und Energieberatern eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse durchführen.

Die Programme unterscheiden bei sozialen Einrichtungen zwischen Wohngebäuden (Programm 298) und Nichtwohngebäuden (Programm 299). Wie wirkt sich das aus?


Joachim Klein: Die Berechnungsgrundlage ist eine andere, abhängig davon, wie die Flächen des Neubaus genutzt werden. So gehören zum Beispiel vollstationäre Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime zu der Kategorie "Wohngebäude". Jedes Zimmer gilt dabei als einzelne Wohneinheit. Die maximale Kreditsumme beträgt 100.000 Euro pro Wohneinheit. Wenn der Neubau zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" mit QNG erreicht, können die Kunden sogar einen Förderkredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Ein Krankenhaus, eine Kindertagesstätte oder das Verwaltungsgebäude einer sozialen Einrichtung gelten dagegen als Nichtwohngebäude. Hier können pro Quadratmeter Nutzfläche 3.000 Euro subventioniert werden.

Können Sie ein konkretes Beispiel für so eine Förderung nennen?


Joachim Klein: Nehmen wir zum Beispiel den Neubau eines Pflegeheims. In Nordrhein-Westfalen dürfen Altenheime mit einer Kapazität von 80 Zimmern gebaut werden. Jedes dieser Zimmer gilt wie beschrieben als einzelne Wohneinheit, die mit bis zu 150.000 Euro gefördert wird. Das entspricht insgesamt einem zinssubventionierten Darlehen von 12 Millionen Euro. Das ist natürlich sehr attraktiv.

Wie sollten Interessenten vorgehen, wenn sie einen Neubau oder Kauf planen und sich für eine Förderung interessieren?


Joachim Klein: Meiner Meinung nach sollte sich jede Kundin oder jeder Kunde im Hinblick auf die bereits erwähnten Klimaziele der EU mit einem klimafreundlichen Neubau auseinandersetzen. Für die Beantragung der Förderung benötigen Interessierte neben den objektbezogenen, prüfungsrelevanten Unterlagen wie Bauzeichnungen und Baukostenaufstellungen sowie Nachweise des Energieberaters. Die Pax-Bank steht ihnen gerne in der Hausbankfunktion zur Verfügung, berät sie bezüglich der Fördermöglichkeiten und begleitet sie bei der Beantragung bei der KfW.

KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau

Durch die Programme 297 und 298 der KfW werden der Neubau eines klimafreundlichen Wohngebäudes sowie der Ersterwerb innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme gefördert. Die Gebäude müssen dafür folgende Kriterien erfüllen:

  • Einhaltung von Grenzwerten für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus.
  • Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40.
  • Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien.

Die Zertifizierung des Gebäudes mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist keine Fördervoraussetzung, erhöht aber den möglichen Kreditbetrag.

Ihr Ansprechpartner bei der Pax-Bank

Joachim Klein

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