Wohnungsbauprämie wird 2021 erhöht

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17.12.2020

Zum neuen Jahr steigen die Zuschüsse und die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie. Dadurch können mehr Menschen von der staatlichen Förderung profitieren. Daneben treten zum Jahreswechsel weitere neue Regelungen und Gesetze in Kraft.

  • Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat die Bildung von Wohneigentum.
  • Singles erhalten bis zu 70 Euro jährlich, Verheirate bis zu 140 Euro.
  • Die Wohnungsbauprämie gibt es für Bausparverträge und für Anteile an Bau- und Wohngenossenschaften.

Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat vor allem Bausparer. Sie hilft dabei, den Traum vom Eigenheim als eine Säule der Altersvorsorge zu erfüllen. Sparer erhalten einen Zuschuss auf ihre jährlichen Sparbeiträge, der allerdings gedeckelt ist. Voraussetzungen:

•    der Sparvertrag läuft mindestens sieben Jahre.
•    der Sparvertrag wird später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet, also Kauf, Modernisierung oder Umbau einer Immobilie
•    es handelt sich nicht um vermögenswirksame Leistungen
•    Sie überschreiten nicht die Grenzen des zu versteuernden Einkommens

Die Förderung sowie die Einkommensgrenzen werden ab 20221 deutlich erhöht. Damit unterstützt die Prämie die Eigenkapitalbildung als Grundstock für die Baufinanzierung.

•    Fördersatz auf 10 % erhöht. (Bisherige Werte in Klammern: 8,8 %)
•    max. geförderte Sparleistung: Singles 700 Euro (512 Euro), Verheiratete 1.400 Euro (1.024 Euro)
•    max. staatl. Leistungen pro Jahr:  Single 70 Euro (45,06 Euro), Verheiratete 140 Euro ( 90,11 Euro)
•    Einkommens-Grenzen: Singles 35.000 Euro (vorher 25.600 Euro), Verheiratete 70.000 Euro (51.200 Euro).

Mit welchen Unterstützungen Sie beim Kauf, Bau oder Umbau Ihres Objektes, z.B. bei der Installation einer Photovoltaikanlagen sonst noch rechnen können, erfahren Sie von Ihrer Pax-Bank.

Mit dem Jahreswechsel treten darüber hinaus weitere neue Regelungen und Gesetze in Kraft:

•    Kindergeld und Grundfreibetrag steigen
•    Erhöhung des Mindestlohns
•    Weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags
•    CO2-Bepreisung
•    Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ihre Ansprechpartner bei der Pax-Bank

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