Nachlass: Vorsorgen, bevor es zu spät ist

ca. 4 Minuten Lesezeit

22.12.2021

Sich frühzeitig mit Erbe, Testament und Vollmachten beschäftigen? Das macht niemand gerne. Schließlich befasst sich kein Mensch freudig mit seiner Endlichkeit. Doch wer für die Zeit nach dem Tod Vorsorge trifft, befreit sich und seine Nächsten von einer Last, kann gestalten, eigene Akzente setzen und über sein Leben hinaus Gutes tun.

  • Ein gut geregelter Nachlass ist für Hinterbliebene eine Erleichterung. Es ist sinnvoll, mit den Angehörigen offen über die eigenen Vorstellungen rund um das Erbe zu sprechen.
  • Nur wer ein Testament verfasst, kann Gestaltungsräume abseits der gesetzlichen Erbfolge nutzen.
  • Die Pax-Bank vermittelt ihren Kundinnen und Kunden auf Wunsch über ihr Netzwerk fachliche Expertise, um gute Lösungen rund ums Erben und Vererben zu finden.

Stirbt ein geliebter Mensch, ist die Trauer groß. Doch nicht selten bricht in Familien schon bei der Trauerfeier der Streit ums Erbe los. Wer etwas zu vererben hat, sollte deswegen seinen Nachlass nicht dem Zufall überlassen, besonders dann nicht, wenn komplizierte Familienstrukturen hinzukommen. Ein "letzter Wille" in Form eines Testaments kann drohende Konflikte entschärfen, die Hinterbliebenen vor Überraschungen schützen und ihnen auch viel Sisyphusarbeit ersparen. Doch nur 39 Prozent aller Erblasser in Deutschland sorgen mit einem Testament vor. Und für 41 Prozent von ihnen ist das Hauptmotiv, Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden.
 
Ein Testament ist in erster Linie Ausdruck des persönlichen Willens, aber auch eine Urkunde, die rechtlich wasserdicht formuliert sein sollte. Es macht also Sinn, sich hier fachlich beraten zu lassen, denn schon feine Unklarheiten bei der Formulierung können das Dokument anfechtbar machen. "Jeder, der sich erstmals mit dem Thema Vererben, Testament oder Vorsorgevollmacht auseinandersetzt, hat automatisch viele Fragen, die sich am besten in einem persönlichen Gespräch mit einer fachkundigen Person klären lassen", sagt Markus Smeets, Teamleiter Privatkundenberatung bei der Pax-Bank.

Markus Smeets

Teamleiter Privatkundenberatung, Pax-Bank

Wenn eine Kundin oder ein Kunde fachliche Unterstützung für die Nachlassregelung sucht, können wir auf unser Netzwerk aus Expertinnen und Experten verweisen, das die Pax-Bank über viele Jahre aufgebaut hat.

Kundinnen und Kunden, die Unterstützung für die Nachlassregelung suchen, vermittelt er auf Wunsch Kontakt zum Expertennetzwerk der Pax-Bank. "In unserem Netzwerk haben wir kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, auf die wir gerne verweisen, wenn fachlicher Rat rund um das Thema Vererben gefragt ist."

Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen

Wer über ein größeres Vermögen verfügt, sollte auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachlassregelung in Betracht ziehen. Ein Instrument ist die Schenkung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. Dabei wird ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten an enge Verwandte übertragen, um Freibeträge steuerlich geltend zu machen. Der Vorteil: Alle zehn Jahre ist eine neue steuerfreie Vermögenübertragung möglich – was allerdings einer langfristigen Planung bedarf.

"Bei dem Modell Schenkung hat der Vererbende immer noch die Option, so lange er lebt die Hand über das Vermögen zu halten, wenn er das möchte. Über gezielte Versicherungsprodukte können wir die Schenkung so gestalten, dass der Nutznießende zwar weiß, dass ihm das Geld zusteht, er aber zu Lebzeiten noch keinen Zugriff darauf hat", erklärt der Finanzberater. Der steuerliche Vorteil könne trotzdem voll ausgeschöpft werden.

Eigene Schwerpunkte setzen

Völlig frei in der Entscheidung, wen sie testamentarisch bedenken möchten, sind Personen, die keine Kinder haben und deren pflichtteilsberechtigte Erben bereits verstorben sind. Wenn ihnen die Weitergabe bestimmter Werte am Herzen liegt oder sie einem sozialen Engagement besonders verbunden sind, sind sie frei, ihren Nachlass zum Beispiel einer wohltätigen Organisation zu spenden.

Aber auch gut situierte Personen, deren Nachkommen finanziell ausgesorgt haben, möchten unter Umständen mit einem Teil ihres Vermögens einen sinnvollen Zweck unterstützen. "Wenn Kundinnen und Kunden diesen Weg der Nachlassregelung in Betracht ziehen, verbinden wir sie gerne mit einem der zahlreichen gemeinnützigen Partner im Netzwerk der Pax-Bank, mit denen wir über das ganze Bundesgebiet verteilt zusammenarbeiten", sagt Markus Smeets. Große Institutionen wie die Caritas-Stiftung in Köln oder das Misereor-Hilfswerk in Aachen gehören dazu, aber auch eine ganze Reihe von kleineren, regionalen Stiftungen, die zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Kinderfürsorge, Altenhilfe, Kunst oder Kultur Gutes tun.

Erbschaften und Schenkungen

2020 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro veranlagt, 5,9 % mehr als im Vorjahr. Steuerlich berücksichtigte Erbschaften sind 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 % auf 50,2 Milliarden Euro gestiegen. Durch Schenkungen wurden im Jahr 2020 Vermögensübertragungen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro veranlagt, 4,0 % weniger als im Vorjahr. Die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen liegen innerhalb der Freibeträge. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Mit Bankvollmacht schnelle Handlungsfähigkeit sichern

Doch nicht nur beim Nachlass empfiehlt es sich, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Viele Menschen lassen beim Notar für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit oder ihres Ablebens eine Vorsorgevollmacht für eine Person des Vertrauens aufsetzen, damit diese handeln kann – ob im Krankenhaus, auf Ämtern oder bei der Bank. Ergänzend zu dieser notariellen Lösung empfiehlt Markus Smeets eine Bankvollmacht, mit der eine Vertrauensperson ab Unterschrift und über den Tod hinaus über das Bankkonto verfügen und Kontogeschäfte erledigen kann.

Die Kontoinhaberin oder der -inhaber unterrichten dazu lediglich ihre Bankberaterin oder ihren -berater. Die notwendigen Unterlagen erhalten sie per Post. Die Legitimation der Beteiligten – darunter auch die Vertrauensperson – kann via Video- oder PostIdent erfolgen. "Die Bankvollmacht ist dann bei uns hinterlegt und wird bei einem Bankvorgang über die Identifikation mit dem Personalausweis überprüft. Ein unbürokratisches Verfahren. Bei der Vorsorgevollmacht muss hingegen bei jeder Kontobewegung das Dokument im Original vorgelegt werden, das dann zunächst rechtlich geprüft wird", erklärt Smeets. "Über die Bankvollmacht kann ich als Kunde also relativ einfach und schlank dafür sorgen, dass eine vertraute Person im Falle meines Todes im Bereich der Bankgeschäfte schnell handeln kann." Da sie sich auf diesen Bereich beschränke, sei sie auch nicht als Ersatz für eine Vorsorgevollmacht, sondern als sinnvolle Ergänzung zu empfehlen, räumt Smeets ein.

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Ihr Ansprechpartner bei der Pax-Bank

Stephan Happ, Bereichsleiter Privatkunden und Vertriebsmanagement

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