Daher geht es in der Beratung auch darum, Immobilien zu bewerten, Vermögen umzuschichten, notwendige Vorsorgevollmachten zu erstellen, Schenkungen zu tätigen und Stiftungen zu gründen. Danach erhält der Kunde eine Empfehlung zur wirtschaftlichen Lage, um die Wünsche des Erblassers zu erfüllen.
Laut der Allensbach-Studie „Erben und Vererben« von 2018 nimmt die Komplexität des Erbes immer weiter zu. Doch nur 55 Prozent der Bevölkerung wissen, wie ihre gesetzliche Erbfolge genau aussieht, und über die Hälfte aller Testamente sind rechtlich nicht belastbar. Daher sieht sich die Bank in der Verantwortung, ihren Kunden und potenziellen Erben zur Seite zu stehen, um Vermögen und Lebenswerk zu erhalten und die Versorgung zu sichern. Kunden können jederzeit einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch ausmachen, danach läuft die Beratung auf Honorarbasis. In steuerlichen oder rechtlichen Angelegenheiten darf Schumacher nicht in der Tiefe beraten. „Auf Wunsch begleiten wir die Kunden aber zu ihrem Steuerberater oder Notar oder einem entsprechenden Experten im Netzwerk der Bank.“