In unserer Rolle als Bank möchten wir Geldwäsche ausschließen – bei uns, bei unseren Kunden und Geschäftspartnern sowie bei unseren Geldanlagen im Kapitalmarkt. Keine Gelder aus kriminellen Quellen sollen in unserer Verantwortung stehen. Hierzu beachten wir alle relevanten Gesetze und die sie ergänzenden und konkretisierenden bankaufsichtsrechtlichen Richtlinien und Verlautbarungen. Bei der Organisation präventiver Maßnahmen orientieren wir uns zudem an den jeweils aktuellen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden zu Methoden und Verfahren der Geldwäsche und der sie begründenden Straftaten.
Darüber hinaus schließen wir Unternehmen aus, die sich nur ungenügend mit der effektiven Eindämmung von Korruption auseinandersetzen. Auch Unternehmen, die sich mit schwerwiegenden und strukturellen Vorwürfen in den Bereichen Environment, Social und Governance konfrontiert sehen (Kontroversen im Bereich der Menschenrechte, Arbeitsrechte, u. a. auch Verstöße gegen Gendergerechtigkeit), werden von uns nicht ins Portfolio aufgenommen. Hier gelten keine Toleranzschwellen gemessen am Umsatz, sondern lediglich nach Schwere des Verstoßes. Bei der Bewertung der kontroversen Geschäftspraktiken legen wir als Maßstab die Einhaltung internationaler Normen zugrunde.
Generell schließen wir Unternehmen aus, die gegen Gesetze oder allgemein anerkannte Verhaltensregeln verstoßen. Dazu gehören Verstöße wie Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidungspraktiken, Bilanzfälschung, wettbewerbswidriges Verhalten (Kartellbildung und Preisabsprachen) und Insidergeschäfte. Zur Bewertung von Verstößen legen wir folgende internationale Normen zugrunde: UN Global Compact, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, ILO-Arbeitsnormen sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Zudem investieren wir nur in Unternehmen, die die 10 Leitprinzipien des UN Global Compact einhalten.
Trotz dieser Maßnahmen kann ein unternehmerisches Fehlverhalten in keinem gesellschaftlichen Bereich – auch nicht im Bereich der Kirche und der Non-Profit-Organisationen – gänzlich ausgeschlossen werden. Die Pax-Bank verurteilt ein solches Verhalten und geht sowohl vor als auch nach Aufnahme der Geschäftsbeziehung jeglichen Hinweisen nach, die auf ein Fehlverhalten schließen lassen. Für die Bereiche Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption und Compliance gibt es ganz klare Präventionsrichtlinien, zu deren Einhaltung die Pax-Bank gesetzlich verpflichtet ist und die sie ohnehin aus Eigeninteresse einhält.