Compliance in der Pax-Bank

Verantwortung für Mensch und Umwelt

Unter Compliance verstehen wir als Pax-Bank nicht nur die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, sondern auch eine ethisch-nachhaltige Verantwortung, die wir zusätzlich durch die Implementierung interner Richtlinien unterstützen.

Mit unserer Stimme als ethisch-nachhaltige Genossenschaftsbank setzen wir uns für eine praktikable und wirkungsvolle Umsetzung von Compliance im gesamten Finanzsystem ein. Ebenso setzen wir uns mit nachhaltigen Anlageentscheidungen gemäß unserem Anlagefilter am Kapitalmarkt für Compliance und weitere nachhaltige Ziele ein.

Hierdurch wollen wir rechtskonformes Handeln sicherstellen und darüber hinaus unseren hohen ethisch-nachhaltigen Ansprüchen genügen. So begegnen wir Insiderhandel, Marktmanipulation und sonstigen strafbaren Handlungen konsequent, und setzen uns für den Anleger- und Verbraucherschutz, eine transparente Kundeninformation und -beratung sowie die Beachtung der wertpapierhandelsrechtlichen Vorschriften ein. Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften integrieren wir in unser Compliance-System.

Compliance Management System

Bereits für die Einführung neuer Produkte und Services, Publikationen oder Beratungsprozesse beachten und integrieren wir Compliance Regelungen. Die Aufgaben zur Sicherstellung unserer Compliance werden zentral in unserer Abteilung Recht und Compliance koordiniert, die unsere Mitarbeitenden bei der Umsetzung berät und hierzu direkt an den Vorstand berichtet. Sie führt Risikoanalysen in allen für die Compliance wesentlichen Themengebieten durch. Die Compliance-Aufgaben werden durch unseren Justiziar Stephan Nichtweiß, Leiter der Abteilung Recht und Compliance, als Compliance-Beauftragter verantwortet.

Zur Sicherstellung unserer Compliance werden Prüfprozesse und Analysen in den verschiedenen Geschäftsbereichen durchgeführt. Aus den Analysen werden Arbeitsanweisungen, Maßnahmenkataloge und Kontrollhandlungen weiterentwickelt. Die Verfahrensanweisungen werden den zuständigen Mitarbeitenden im Intranet aktuell und verbindlich zur Verfügung gestellt. Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig zu den komplexen Themen der Compliance geschult – in Präsenzschulungen, E-Learning und mit Informations-/Schulungsmaterial. Sie werden anlassbezogen über Aktualisierungen der Gesetzgebung unterrichtet und zur Prävention gegen strafbare Handlungen aufgefordert.

Kontrolliert werden die Integration und die Umsetzung der Compliance-Regelungen durch unsere Interne Revision. Die Compliance-, Geldwäsche- und Datenschutzbeauftragten dokumentieren die Belange und Regelungen zentral und berichten hierzu dem Vorstand und – soweit geboten – dem Aufsichtsrat.

Kapitalmarkt Compliance

Im Wertpapierhandel prüft unser Compliance-Beauftragter durch laufende Transaktionskontrollen, dass alle Regelungen zu privaten Mitarbeitergeschäften eingehalten werden. Darauf haben wir alle unsere Mitarbeitenden arbeitsrechtlich verpflichtet, um eine Übervorteilung durch ihre berufliche Tätigkeit zulasten unserer Kunden oder anderer Finanzmarktakteure zu vermeiden. Mit technischen Umsatzanalysen überwacht unser Compliance-Beauftragter zudem systematisch alle Wertpapiergeschäfte, um wirtschaftlichen Schaden oder Nachteile durch Insiderhandel oder marktmissbräuchliches Verhalten von Marktteilnehmern aufzudecken.

Geldwäsche und Korruption

In unserer Rolle als Bank möchten wir Geldwäsche ausschließen – bei uns, bei unseren Kunden und Geschäftspartnern sowie bei unseren Geldanlagen im Kapitalmarkt. Keine Gelder aus kriminellen Quellen sollen in unserer Verantwortung stehen. Hierzu beachten wir alle relevanten Gesetze und die sie ergänzenden und konkretisierenden bankaufsichtsrechtlichen Richtlinien und Verlautbarungen. Bei der Organisation präventiver Maßnahmen orientieren wir uns zudem an den jeweils aktuellen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden zu Methoden und Verfahren der Geldwäsche und der sie begründenden Straftaten.

Darüber hinaus schließen wir Unternehmen aus, die sich nur ungenügend mit der effektiven Eindämmung von Korruption auseinandersetzen. Auch Unternehmen, die sich mit schwerwiegenden und strukturellen Vorwürfen in den Bereichen Environment, Social und Governance konfrontiert sehen (Kontroversen im Bereich der Menschenrechte, Arbeitsrechte, u. a. auch Verstöße gegen Gendergerechtigkeit), werden von uns nicht ins Portfolio aufgenommen. Hier gelten keine Toleranzschwellen gemessen am Umsatz, sondern lediglich nach Schwere des Verstoßes. Bei der Bewertung der kontroversen Geschäftspraktiken legen wir als Maßstab die Einhaltung internationaler Normen zugrunde.

Generell schließen wir Unternehmen aus, die gegen Gesetze oder allgemein anerkannte Verhaltensregeln verstoßen. Dazu gehören Verstöße wie Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidungspraktiken, Bilanzfälschung, wettbewerbswidriges Verhalten (Kartellbildung und Preisabsprachen) und Insidergeschäfte. Zur Bewertung von Verstößen legen wir folgende internationale Normen zugrunde: UN Global Compact, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, ILO-Arbeitsnormen sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Zudem investieren wir nur in Unternehmen, die die 10 Leitprinzipien des UN Global Compact einhalten.

Trotz dieser Maßnahmen kann ein unternehmerisches Fehlverhalten in keinem gesellschaftlichen Bereich – auch nicht im Bereich der Kirche und der Non-Profit-Organisationen – gänzlich ausgeschlossen werden. Die Pax-Bank verurteilt ein solches Verhalten und geht sowohl vor als auch nach Aufnahme der Geschäftsbeziehung jeglichen Hinweisen nach, die auf ein Fehlverhalten schließen lassen. Für die Bereiche Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption und Compliance gibt es ganz klare Präventionsrichtlinien, zu deren Einhaltung die Pax-Bank gesetzlich verpflichtet ist und die sie ohnehin aus Eigeninteresse einhält.

Menschenrechte

Die Regeln für das soziale Miteinander legt die Pax-Bank im eigenen Ethik-Kodex fest. Menschenwürde steht dabei im Zentrum – innerhalb der Bank und gegenüber Kunden und Partnern. Dazu gehört eine diverse Aufstellung, gelebte Gleichstellung und eine respektvolle und wertschätzende Begegnung untereinander. Niemand wird wegen seiner Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, seines Geschlechts, seiner Weltanschauung oder sonstiger persönlicher Eigenschaften benachteiligt.

Als Genossenschaftsbank unterliegt die Pax-Bank dem allgemeinen Arbeitsrecht und steht in der Tarifbindung des Arbeitgeberverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR). Die Pax-Bank achtet ebenso auf die Einhaltung der vier Grundprinzipien der ILO-Kernarbeitsnormen (Vereinigungsfreiheit, Verbot von Diskriminierung, Zwangsarbeit, Kinderarbeit) sowie auf die Einhaltung des ILO - Übereinkommens über den Mutterschutz (ILO Maternity Protection Convention) zu Gesundheitsschutz, Mutterschaftsurlaub, Urlaub im Fall einer Krankheit oder Komplikationen sowie Beschäftigungsschutz und Nichtdiskriminierung.

Nicht nur bei der Pax-Bank als Arbeitgeber ist für uns die Achtung der Menschenwürde von zentraler Bedeutung. Deshalb haben wir im Bereich unserer Anlagen und Finanzierungen ebenfalls Regelungen zur Einhaltung der Menschenrechte festgelegt. So schließen wir konsequent Unternehmen aus, die gegen Menschenrechte verstoßen. Zur Messung von Verstößen legen wir insbesondere die Menschenrechtsresolutionen der Vereinten Nationen und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) an und schließen Unternehmen aus, die gegen diese verstoßen. Unternehmen, die kontroverse Aktivitäten in besetzten Gebieten tätigen, werden ebenfalls ausgeschlossen, da sie gegen die Leitprinzipien der Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen.

Beschwerdemanagement

Mit unserem Selbstverständnis als christlich-nachhaltige Genossenschaftsbank verbinden wir einen stets fairen Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden und sonstigen Interessenten. Das gilt auch und insbesondere für unser Beschwerdemanagement.

Selbstverständlich sind wir bemüht, unsere Dienstleistungen stets so zu erbringen, dass kein Anlass zu einer Beschwerde besteht. Wir sind uns aber bewusst, dass Fehler aufgrund menschlichen oder technischen Versagens niemals völlig ausgeschlossen werden können. Unser Anspruch ist es dennoch, soweit wie möglich Schwachstellen aufzudecken und zu beseitigen. Deshalb stehen wir Kritik und Anregungen aufgeschlossen gegenüber.

Datenschutz & Informationssicherheit

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten, wenn dies zur Durchführung unserer Dienstleistungen erforderlich ist – ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ohne Zustimmung bzw. ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Rechtsvorschrift (z. B. zur Auftragsdatenverarbeitung mit unserem Bank-Rechenzentrum ATRUVIA AG) leiten wir keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Für die Sicherstellung der bankweiten datenschutzrechtlichen Umsetzungen wurde gemäß Artikel 37 DSGVO in Verbindung mit § 38 BDSG ein Datenschutzbeauftragter für die Bank benannt. Er unterstützt die verantwortliche Stelle (Vorstand) bei der Überwachung der internen Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSG-VO und des BDSG. Er bildet alle Mitarbeitenden regelmäßig in Schulungen zu datenschutzrechtlichen Vorschriften weiter und informiert sie über neue Gesetzgebungen und Vorschriften. Alle Mitarbeitenden haben sich schriftlich zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Verschwiegenheit gemäß Bankgeheimnis verpflichtet.

Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem 360 bietet einen sicheren Schutz für Hinweisgeber. Integres und regelkonformes Verhalten hat für uns höchste Priorität und bildet die Grundlage unseres Erfolges. Wir sind stets bestrebt, Fehlverhalten zu verhindern und konsequent zu ahnden. Daher sind wir offen für Hinweise auf kriminelle Handlungen, Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen (z.B. Betrug, Korruption oder Geldwäsche) in Verbindung mit unserem Unternehmen.

Zusätzlich zu den herkömmlichen Kontaktmöglichkeiten haben wir in Zusammenarbeit mit den Vertrauensanwälten der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.awado-rag.de) das Hinweisgebersystem 360 eingerichtet. Kunden, Mitarbeiter und Dritte können über dieses System online Hinweise geben. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hinweis namentlich oder anonym abzugeben. Die Vertrauensanwälte der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behandeln Ihre Angaben streng vertraulich und berücksichtigen die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Zusätzlich zu diesem Hinweisgebesystem fordern wir zur Früherkennung von möglichen strafbaren Handlungen oder Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Regelungen unsere Mitarbeitenden auf, diese vertraulich dem Compliance-, dem Geldwäsche- bzw. dem Datenschutzbeauftragten zu melden. Zur weiteren Unterstützung haben wir einen Prozess eingeführt, der es Mitarbeitenden anonym ermöglicht, die Beauftragten über ethische oder rechtliche Verstöße zu informieren. Die Beauftragten sind verpflichtet, den Hinweisen nachzugehen. Insgesamt kontrolliert werden die Integration und die Umsetzung der Compliance-Regelungen durch unsere Interne Revision.