Die Generalversammlung ist die Versammlung der Genossenschaftsmitglieder zur Wahrnehmung ihrer Mitgliedsrechte. Hierzu gehört beispielsweise die Beschlussfassung über:
- Satzungsänderungen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Verwendung eines Jahresüberschusses
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- Änderung der Rechtsform
u.v.m.
Hierbei gilt im Gegensatz zur Aktionärsversammlung der Aktiengesellschaften ein anderes, genossenschaftliches Prinzip: "Ein Mitglied - eine Stimme". Jedes Mitglied hat nur eine Stimme, egal wie hoch oder niedrig die Anzahl seiner Genossenschaftsanteile ausfällt.