Die Generalversammlung ist die Versammlung der Genossenschaftsmitglieder zur Wahrnehmung ihrer Mitgliedsrechte. Hierzu gehört beispielsweise die Beschlussfassung über:

  • Satzungsänderungen
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Verwendung eines Jahresüberschusses
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Änderung der Rechtsform

u.v.m.

Hierbei gilt im Gegensatz zur Aktionärsversammlung der Aktiengesellschaften ein anderes, genossenschaftliches Prinzip: "Ein Mitglied - eine Stimme". Jedes Mitglied hat nur eine Stimme, egal wie hoch oder niedrig die Anzahl seiner Genossenschaftsanteile ausfällt.