Einlagensicherung

So schützen Volksbanken Raiffeisenbanken Ihr Geld

Ihre Pax-Bank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen, freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.

Einlagensicherung verständlich erklärt

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR) (Stand Juli 2016)

Neben der Sicherungseinrichtung des BVR als freiwilliges institutsbezogenes Sicherungssystem erfüllt die amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH zusätzlich zu ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem auch die gesetzlichen Anforderungen, im Falle der Insolvenz einer angeschlossenen Bank eine reibungslose Einlegerentschädigung nach Maßgabe  Einlagensicherungsgesetzes zu gewährleisten. Die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden sind durch dieses duale System quasi doppelt abgesichert.

Grundsätzlich sind folgende Einlagen geschützt: Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie von Mitgliedsbanken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kundinnen und Kunden. Seit Bestehen des genossenschaftlichen Institutsschutzes ist es aber noch nie zur Insolvenz einer angeschlossenen Mitgliedsbank gekommen. Demnach musste auch noch nie ein Einleger entschädigt werden.