Anlagegrundsätze der Pax-Bank

Mit unseren ethisch-nachhaltigen Anlagegrundsätzen nehmen wir unsere Verantwortung als christlich-nachhaltige Bank wahr. Sie gelten für die Eigenanlagen, die hauseigene Fondspalette, die Vermögensverwaltung und für die Kundeneinlagen.

Zur nachhaltigen Gestaltung von Geldanlagen verfolgen wir folgende Anlagestrategien:

  • Ausschlusskriterien
  • Best-in-Class-Ansatz
  • Engagement
  • Stimmrechtausübung
  • Normbasiertes Screening
  • ESG-Integration 
  • Impact Investment

Ausschlusskriterien

Wir investieren nach bestem Wissen und Gewissen nur in solche Unternehmen und Staaten, die mit ihrem Sozial- und Umweltverhalten im Einklang mit unseren ESG-Anforderungen (Environment, Social, Governance) stehen.

Um Unternehmen und Staaten herauszufiltern, die diesen Werten entgegenstehen, arbeiten wir mit klar definierten Ausschlusskriterien.


Best-in-Class-Ansatz

Unsere Strategie berücksichtigt ferner einen relativen Best-in-Class-Ansatz, bei dem Unternehmen ausgeschlossen werden, die einen Mindestscore nicht überschreiten. Hierbei wird der Nachhaltigkeitsscore von MSCI ESG Research herangezogen. Wir setzen auf Unternehmen, die in ihrem jeweiligen Sektor im Vergleich zu den anderen Akteuren die ESG-Ziele am besten umsetzen. Die schlechtesten 20 % einer Branche schließen wir aus.


Engagement

Die aktive Einflussnahme auf Unternehmen ist eine sehr wirkungsvolle Maßnahme, um das Verantwortungsbewusstsein der Teilnehmer am Kapitalmarkt für ESG-Themen zu schärfen. Im direkten Dialog nehmen wir dabei Einfluss auf Unternehmen, um insbesondere wahrgenommene Defizite in den nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen anzusprechen und Verbesserungen einzufordern. Unser Hauptfokus liegt dabei auf Engagement in Form von direktem Dialog mit Unternehmen.

Um einen bedeutenderen Einfluss nehmen zu können, nutzen wir außerdem unser Wissen über nachhaltige Entwicklungen und Fehlentwicklungen und multiplizieren unsere Stimme in unseren Netzwerken.


Stimmrechtausübung

In der Bündelung unserer Marktkapitalisierungen bietet sich auch das Instrument der Stimmrechtsausübung als aktives Aktionärstum auf Hauptversammlungen an. Hier agieren wir gemeinsam mit Union Investment und Initiativen in unserem Kreis der Kirchenbanken und kirchlichen Institutionen.

Die Union Investment hält eines der größten ESG-Teams im deutschen Finanzmarkt vor. Wir stehen im regelmäßigen Austausch. So können wir uns fortlaufend einen Eindruck von den
Engagement-Aktivitäten verschaffen und daran partizipieren.

Der Engagement-Prozess beinhaltet die Stimmrechtsausübung im Rahmen von Hauptversammlungen (Vote) und die gezielte Ansprache der Unternehmensführung (Voice). Wir unterstützen die Themen und damit verbundene Ziele der Union Investment vollkommen.

Die Abstimmungsrichtlinien von Union Investment über Aktionärsbeschlüsse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen sind hier einsehbar.

Über das Voting Dashboard (unten auf der Seite) ist außerdem einsehbar, wie bei Hauptversammlungen abgestimmt wurde.  


Normbasiertes Screening

Wir berücksichtigen in unserem Bewertungsprozess Handlungsprinzipien und Vorgaben internationaler Organisationen und Konventionen (z. B. der UN, ILO, UNEP, Global Compact OECD, GRI, ISO). Somit werden Unternehmen honoriert, die allgemeine Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung in ihre Geschäftsaktivitäten und Berichterstattungsprozesse
integrieren.

Eine Auswahl der von uns unterstützten Normen:

Environment

  • International Union for Conservation of Nature Protected Areas
  • UNESCO World Heritage Sites
  • Ramsar Convention on Wetlands
  • IUCN Red List of Threatened Species
  • Trade in Endangered Species according to CITES
  • High Conservation Values (HCV)
  • CDP Water
  • Rainforest-Alliance
  • FairTrade
  • Utz Certified
  • relevante Standards für Rohwaren (bspw. RTRS, RSPO) 
  • Mitgliedschaften in anerkannten Nachhaltigkeitsinitiativen (bspw. BSCI oder FLO)
  • UN Forest Principles
  • UN Convention on Biological Diversity

Social

  • UN Menschenrechtsresolutionen
  • ILO-Arbeitsnormen
  • UN Guiding Principles on Business and Human Rights

Governance

  • UN Global Compact
  • UN Guiding Principles on Business and Human Rights
  • ILO-Arbeitsnormen

ESG-Integration

Das Geld unserer Kunden sowie unserer Eigenanlagen fließt nur in Anlageformen, die im Einklang mit unseren ESG-Anforderungen an Unternehmen und Staaten stehen. So basieren beispielsweise unsere Ausschlusskriterien auf ESG-Kriterien. Darüber hinaus fließen weitere Faktoren in unsere Kriterien mit ein.

Eine Auswahl der von uns unterstützten ESG-Kritierien:

Environment

  • Biodiversität
  • Ressourcen
  • Waldbau
  • CO2-Emissionen und Transformation

Social

  • Menschenrechte
  • Geschlechtergerechtigkeit

Governance

  • Transparenz
  • Compliance-Systeme

Unsere Leitlinien zum Thema "Impact Investments"

Zusammen mit anderen nachhaltigen Banken und Institutionen sind wir Unterzeichner einer Initiative zum Thema Impact Investing.

Mit den „Leitlinien zur Darstellung von Impact im Bereich wirkungsorientierter Investments“  möchten wir Anbieter wirkungsorientierter Investments dazu ermutigen, diese Empfehlungen bei der Darstellung von Impact zu berücksichtigen. Und so die Grundlage für Anlegende zu schaffen, den tatsächlichen Beitrag eines Unternehmens oder Fonds zu einer nachhaltigen Entwicklung transparent beurteilen zu können.

Die Leitlinien zur Darstellung von Impact im Bereich wirkungsorientierter Investments

1. Wer ist für die Wirkung verantwortlich: Investor oder Investment?

Entscheidend ist, wer für die sozial-ökologische Wirkung verantwortlich zeichnet. Sprechen
Sie nicht von „Unser Impact“, wenn es sich ausschließlich um den Impact von Portfoliounternehmen handelt, insbesondere im Wertpapierbereich. Zeigen Sie daher transparent die Kapitalströme auf. Differenzieren Sie dabei genau, ob durch das Investment Kapital an Unternehmen fließt, mit dem diese eine positive Wirkung erzielen können, oder ob es sich um eine Sekundärmarkttransaktion handelt, bei dem ein Wertpapier lediglich den Besitzer wechselt, ohne nachweisbare Auswirkungen auf das Unternehmen.

2. Welche tatsächlichen Impact-Potenziale hat Ihre Investition? Wo entsteht ein sozialer oder ökologischer Mehrwert?

Zeigen Sie insbesondere beim Dialog mit Unternehmen, in die Sie investieren, eindeutig Ihren Beitrag auf. Welche Forderungen haben Sie an die Unternehmen gestellt? Können positive Veränderungen im Unternehmen tatsächlich auf Ihr „Engagement“ zurückgeführt werden? Haben Sie auch schon einen Titel verkauft, wenn der Dialog nicht erfolgreich gewesen ist?

3. Sind Ihre Scoring-Modelle, welche Impact ausweisen, für die Anleger*innen und Anleger verständlich und nicht irreführend?

Suggerieren Sie nicht, dass Sie über komplexe, wirklichkeitsfremde Modelle eine Wirkung bzw. einen Beitrag zu den SDGs erheben können. Der Begriff Impact meint den Beitrag zu einer gesellschaftlichen Veränderung. Er ist damit durch eine langfristige, gesellschaftliche Perspektive charakterisiert, nicht durch die Verbesserung einzelner ESG-Kennzahlen. Um Wirkung zu erzielen, braucht es daher klare sozial-ökologische Zielsetzungen, die sich an planetaren Leitplanken und sozialen Fundamenten orientieren, nicht an relativen ESG-Kennzahlen.

4. Beziehen Sie sich auf spezifische Impact-Indikatoren?

Umsatzerlöse sind kein Impact. Erklären Sie Ihren Anleger*innen, dass Finanzkennzahlen nicht ausreichen, um eine bestimmte Wirkung zu bestimmen. Verwenden Sie auch Impact-Indikatoren, welche geeignet sind, um Ihren Beitrag zur Erreichung bestimmter sozialer oder ökologischer Ziele zu messen. Geben Sie dabei nachvollziehbar an, wie die Indikatoren berechnet werden.

5. Begrenzen Sie auch den negativen Impact Ihrer Investitionen?

Stellen Sie sicher, z. B. durch strenge Ausschlusskriterien, dass Sie bei Ihren Investments
negative Auswirkungen wie beispielsweise hohe Treibhausgasemissionen, schlechte Arbeitsbedingungen oder dubiose Steuersparmodelle möglichst vermeiden.

6. Gehen Sie mit den SDG-Piktogrammen verantwortlich um?

Verwenden Sie die SDG-Icons nicht missbräuchlich oder irreführend. Erklären Sie mit Bezug
auf den Wortlaut der UN-Resolution vom 25. September 2015 und einzelne SDG-Unterziele,
inwiefern Sie zu einem bestimmten SDG beitragen.