Gesetzliche Kontenwechselhilfe

Unterstützung beim Kontenwechsel gemäß Zahlungskontengesetz

Gemäß des Zahlungskontengesetzes (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf "Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe" beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Kontenwechsel Ihres bisherigen Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.

Unser Online-Kontowechselservice

...schneller und effektiver als die gesetzliche Kontowechselhilfe!

Sie möchten sich den Aufwand und Papierwust der gesetzlichen Kontowechselhilfe ersparen? Dann nutzen Sie doch schnell und einfach unseren Online-Kontowechselservice:

  • Daten Ihres alten Kontos in unseren Online-Kontowechselservice eingeben
  • Bisherige Lastschriften und Daueraufträge überprüfen und Änderungsmitteilungen für Ihre  Zahlungsempfänger erstellen – entweder für den direkten Versand durch uns oder als Download zum Selbstausdrucken
  • Auf Wunsch: altes Konto schließen, per automatisch erstelltem und durch Sie versendetem Kündigungsschreiben