Die Finanzierungsgrundsätze der Pax-Bank

Gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden finanzieren und investieren wir in Institutionen und Projekte, die einen Mehrwert und eine bessere Lebensqualität für die Gesellschaft schaffen und zum Erhalt der Umwelt beitragen. Hierfür arbeitet die Pax-Bank mit Positivkriterien, um den Katalog der von uns geförderten Bereiche der Wirtschaft klar zu umreißen.

Aus diesen Positivkriterien für das Kreditgeschäft folgt automatisch, dass die Pax-Bank keine Unternehmen mit kontroversen Geschäftsfeldern und kontroversen Geschäftspraktiken finanziert. Damit vermeiden wir Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die der Schöpfung, der Gesellschaft oder Einzelpersonen Schaden zufügen und damit konträr zum christlichen Menschenbild handeln. Die Ausschlusskriterien orientieren sich weitestgehend an den Ausschlusskriterien für unser Anlagegeschäft. 

Positivkriterien

Positivkriterien definieren die von uns geförderten Wirtschaftsbereiche:

Kirche, Caritas und Wohlfahrt

  • Einrichtungen der verfassten Kirche (Rechtsform KöR) wie Kirchengemeinden, Bistümer und Ordensgemeinschaften
  • Karitative und soziale Trägereinrichtungen, Sozialeinrichtungen, Behinderten- und Hilfseinrichtungen
  • Sonstige Gemeinschaften kirchlichen Lebens

Gesundheits- und Sozialwesen

  • Krankenhäuser
  • Altenheime und Pflegeeinrichtungen
  • Jugend- und Behindertenhilfe

Bildung und Jugend

  • Kindergärten, Schulen, Hochschulen
  • Bildungsträger- und Jugendeinrichtungen

Umwelt- und Klimaschutz

  • Kunden, die auch über den Immobilienbereich hinaus Innovationen für Ressourcen-, Klima- und Biodiversitätsschutz initiieren und umsetzen, z.B. durch nachhaltige und energieeffiziente Techniken wie Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke

Wohnen und Immobilien

Privatkunden: 

  • Finanzierung von Neubauten
    ­- mit Berücksichtigung von aktuellen Energieeffizienzstandards 
  • Finanzierung von Bestandsbauten
    ­- mit Vorlage eines Energieausweises oder vergleichbarer Dokumente zum Nachweis von Energieverbräuchen
    ­- ohne energetischen Mindest-Standard (mind. F) nur mit erkennbarer Absicht zur energetischen Sanierung/Modernisierung

 

Institutionelle Kunden:
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  • Schaffung von sozialem Wohnraum und Bewirtschaftung von Immobilien
    ­ - durch Sozialwirtschaft und Firmenkunden (Freiberufler, Selbständige, Gewerbe),
    ­ - durch Wohnbaugesellschaften zur Förderung bezahlbaren Wohnens und zur 
  • Förderung von gemeinschaftlichen Bau- oder Eigentumsformen, wie z. B. Baugruppenplanungen für Mehrgenerationenhäuser oder Praxis- und Wohnparteienhäuser
  • Immobilienfonds zur Förderung des Handels und der Wirtschaft in deutschen Zentren und Mittelzentren 

Wir weisen unsere institutionellen Kunden auf die aktuellen energetischen Anforderungen hin. Sollten diese noch nicht erfüllt werden können, so wird die Transformationsbereitschaft im Gespräch erörtert und eine erkennbare Absicht muss glaubhaft nachgewiesen werden, z.B. durch einen Transitionsplan.

 

Öffentliche Förderkredite

  • Information und Unterstützung bei der Beantragung von Förderkrediten der KfW in den Themenbereichen kommunale und soziale Infrastruktur, Aus- und Weiterbildung, Schaffung und Erhalt von Wohnraum, Energieeffizienz und Klimaschutz

Ausschlusskriterien

Ausschlusskriterien definieren die von gemiedenen Wirtschaftsbereiche.

Die Pax-Bank finanziert keine Unternehmen, die mit ihren Geschäftsaktivitäten und Geschäftspraktiken zum Schaden von Umwelt und Schöpfung, Mensch (Gesellschaft und Einzelpersonen) und guter Unternehmensführung handeln.

Im Rahmen der Finanzierungsberatung und bei der internen Prüfung von Finanzierungsverträgen werden folgende ethisch-nachhaltige Ausschlusskriterien beachtet:

E = Umweltbezogene Aspekte

  • Betrieb von Atomkraftwerken und Erzeugung von Atomstrom 
  • Fossile Brennstoffe: Kohle, Erdöl und Erdgas (Abbau bzw. Förderung, Energieerzeugung)
  • Bergbauunternehmen
  • Ölschiefer, Teersande, Fracking (Förderung, Energiegewinnung)
  • Energieerzeuger/Energieversorger (Großprojekte zur Wasserkrafterzeugung) von Wasserkraft mit unzureichendem Umweltschutz und nicht-nachhaltiger Nutzung von Wasserressourcen 
  • Abbau von Rohstoffen (Kupfer, Zink, Nickel, Eisenerz, Lithium, Gold, Platin u.a.)
  • Umweltverschmutzung: Missachtung von Umweltgesetzen und ökologischen Mindeststandards, Produktion von Ozonschädigenden Chemikalien
  • Biodiversität: unzureichende Adressierung und Umgang mit Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten bezüglich Biodiversität und Boden- bzw. Flächennutzung; dazu zählen auch Unternehmen, die Naturareale, die Kohlenstoffspeicher darstellen (z. B. Moore, Regenwälder) in landwirtschaftliche Flächen umwandeln
  • Industrielle Landwirtschaft (u.a. Gentechnik, Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft und Antibiotika in der Tierhaltung) und industrielle Forstwirtschaft und industrielle Nahrungsmittelproduktion  
  • Unternehmen, die Tierversuche für nicht-medizinische Zwecke durchführen und die Thematik nur unzureichend in ihrer Geschäftsstrategie (interne Richtlinien, externe Zertifizierung oder Suche nach Alternativen) berücksichtigen

S = Soziale Aspekte

  • Rüstung: Produktion von Anti-Personen-Minen, Streubomben, Handfeuerwaffen und sonstige Rüstungsgüter
  • Schwangerschaftsabbruch: Dienstleistung, Information, Produktion von Medikamenten und nidationshemmende Verhütungsmittel
  • Embryonale Stammzellforschung
  • Glücksspiel, Tabak, Pornografie

G = Aspekte der Unternehmensführung

  • Unternehmerisches Fehlverhalten: Leider kann in keinem gesellschaftlichen Bereich – auch nicht im Bereich der Kirche und der Non-Profit-Organisationen – unternehmerisches Fehlverhalten gänzlich ausgeschlossen werden.  Die Pax-Bank verurteilt ein solches Verhalten und geht sowohl vor als auch nach Aufnahme der Geschäftsbeziehung jeglichen Hinweisen nach, die auf ein Fehlverhalten schließen lassen. Für die Bereiche Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption und Compliance gibt es ganz klare Präventionsrichtlinien, zu deren Einhaltung die Pax-Bank gesetzlich verpflichtet ist und die sie ohnehin aus Eigeninteresse einhält. Hierzu veröffentlicht die Pax-Bank einen eigenständigen Transparenzbericht: pax-bank.de/transparenzbericht
  • Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen: Das Kerngeschäft der Pax-Bank konzentriert sich auf den Bereich der Kirche, Non-Profit-Organisationen und der Immobilienwirtschaft mit Sitz überwiegend in Deutschland. Wir prüfen bei allen Kreditantragstellern die uns vorliegenden Kreditanträge nach bestem Wissen und Gewissen. Die Einhaltung der internationalen Normen (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, OECD-Leitsätze, ILO-Normen) wird hier als gegeben betrachtet. Sollten dennoch Verstöße, z.B. gravierende Arbeitsrechtsverstöße, Durchführung von Abtreibungen, in Einrichtungen unserer Kunden festzustellen sein, stellen wir die Geschäftsbeziehung auf den Prüfstand. Je nach Schweregrad des Vorfalls drängen wir den Kunden auf Einstellung der kontroversen Handlungen oder beenden ggf. die Geschäftsbeziehung sofort. Das sind wir unserer Reputation als Bank mit besonderer Verantwortung und unseren Kunden gegenüber schuldig.