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Informationen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

in den nächsten Tagen erhalten Sie eine Reihe von Informationen, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind. Diese Informationen erhalten Sie entweder auf dem postalischen Weg oder in elektronischer Form in Ihrem Postkorb im Online-Banking.

Die Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie ("PSD 2") erfordert die Anpassung von Kundensonderbedigungen für das Online-Banking, neue Sonderbedingungen für die Einführung der neuen Echtzeit-Überweisungsangebote sowie die damit verbundene Änderung unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses. Wenn Sie weitere Möglichkeiten von elektronischen Zahlungen nutzen wie z.B. Zahlungsverkehrsprogramme oder die "Kwitt-Funktion" in der VR-BankingAPP, erhalten Sie hierzu ebenfalls die entsprechenden geänderten "Bedingungen für die Datenfernübertragung" bzw. die "Nutzungsbedingungen für Kwitt".  

Gemäß § 23a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes sind wir verpflichtet, Sie mit dem "Informationsbogen für den Einleger" über die gesetzliche Einlagensicherung durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) zu informieren.

Wir bitten um Verständnis für diese gesetzlich notwendigen Informationen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unseren Schreiben bzw. den Unterlagen.  

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