Erhöhung des Freistellungsauftrags

Das Gesetz für die Erhöhung des Sparerpauschbetrags ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Die bei uns eingereichten Freistellungsaufträge wurden zum 1. Januar 2023 automatisch angepasst. Der derzeitige Gesetzesentwurf beinhaltet Folgendes:

  • Wenn Sie den maximalen Betrag von 801 Euro erteilt haben, erhöht sich der Betrag für eine Einzelperson zum 1. Januar 2023 automatisch auf 1.000 Euro
  • Wenn Sie den maximalen Betrag von 1.602 Euro erteilt haben, erhöht sich der Betrag für zusammenveranlagte Ehepartner zum 1. Januar 2023 automatisch auf 2.000 Euro
  • Wenn Ihr Freistellungsauftrag bei uns niedriger als die mögliche Obergrenze ist, erhöhen wir diesen zum 1. Januar 2023 prozentual um 24,84 %
     

Für Sie besteht bei allen drei Optionen kein Handlungsbedarf.

Sie wünschen eine andere Aufteilung Ihres Freistellungsbetrags?

Im OnlineBanking der Pax-Bank können Sie dieses ganz unkompliziert und selbstständig durchführen. Klicken Sie unter Ihren persönlichen Einstellungen auf "Steuern" und anschließend auf "Freistellung."


Wenn Sie keinen Zugang zu dem OnlineBanking der Pax-Bank haben, können Sie Ihren Freistellungsauftrag auch per PDF-Formular bei uns einreichen: