Zum Jahresbeginn tritt das Pflegestärkungsgesetz III in Kraft. Der Pflegeaufwand wird dann vollkommen neu definiert und besser den individuellen Bedürfnissen angepasst. Auch die Kosten für die Bewohner werden neu berechnet.
Pflegestärkungsgesetz
Mehr Stellen, mehr Zeit
Wenn am 1. Januar das Pflegestärkungsgesetz III in Kraft tritt, werden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Hinter diesem Wechsel steht mehr als eine neue Bezeichnung, sondern vielmehr eine entscheidende Veränderung in dem Aufwand für die Pflege der Heimbewohner. "Bisher", so Armin Lehnen, Geschäftsführer des Seniorenheims St. Hubertusstift in Neuss, "wurde die Zeit gestoppt, die für die Pflege eines Bewohners notwendig war, und danach die Pflegestufe festgelegt. Mit dem neuen Gesetz wird das System wesentlich individueller." Außerdem spielt in Zukunft der Demenzgrad bei der Einstufung eine bedeutendere Rolle als bisher.
Das neue Begutachtungssystem bildet in Zukunft auch die Grundlage für den Anspruch aus der Leistung aus der Pflegeversicherung. Unabhängig davon empfehlen die Experten der Pax-Bank den Abschluss einer privaten Zusatzabsicherung, um auch im Pflegefall nicht auf lieb gewonnene Dinge verzichten zu müssen.
Neben dem neuen Begutachtungssystem wird sich auch die Situation in den Heimen verändern. "Das Gesetz sieht eine Stärkung der Personaldichte vor, sodass in unserem Heim mit 160 Betten vier zusätzliche Stellen in der Pflege geschaffen werden können", betont Lehnen. Auf diese Weise können die Heimbewohner in Zukunft, wenn die Stellen tatsächlich alle besetzt werden können, mit einer besseren Zuwendung rechnen, weil die einzelnen Pfleger und Pflegerinnen mehr Zeit haben als bisher.
Die Kosten werden künftig nach einem neuen Schlüssel berechnet. Dabei wird ein Durchschnittswert aus den verschiedenen Pflegegraden berechnet, der dann als Grundbetrag genommen wird. Allerdings werden in Zukunft nur noch Menschen von Pflegegrad drei an in den Pflegeheimen leben. "Senioren mit Pflegegrad eins und zwei werden in der Familie oder von ambulanten Diensten versorgt werden", erklärt Lehnen.