Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI) sowie anderen Banken und Investoren fordern wir die Europäische Kommission auf, einen Rahmen für soziale Investitionen zu entwickeln, der soziale Investitionen definiert und erleichtert.
Dank der Definition ökologischer Nachhaltigkeit durch die EU-Kommission unterstützt nachhaltig angelegtes Kapital den Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft. Eine solche Definition fehlt für soziale Investitionen. Die Unterstützung der Finanzierung sozialer Infrastruktur durch nachhaltige Investoren bleibt damit aus.
Als Gruppe öffentlicher Banken und Sozialbanken fordern wir von der EU-Kommission, diese Lücke zu schließen und macht einen pragmatischen Vorschlag für ein „Rahmenwerk für Soziale Investitionen“. Die EU wird darin aufgefordert, eine Definition sozial nachhaltiger Investitionen auszuarbeiten, die Investoren auf freiwilliger Basis anwenden können. Diese Definition soll auf bereits im Markt eingeführten und bewährten Systemen aufbauen, wie z.B. den Social Bond Principles und den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte.