Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Der Gesetzgeber hat das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) verabschiedet

Durch erhöhte Transparenz, verbunden mit erweiterten Mitwirkungspflichten, sowohl durch die Steuerpflichtigen als auch durch Dritte (Banken), sowie neuer Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen Steuerschlupflöcher („Panama Papers“) künftig wirksamer erkannt werden können. Die Auswirkungen des Gesetzes bekommen auch unsere Kunden zu spüren.

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

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So hat sich die Bank ab 2018 gemäß §154 Absatz 2 der Abgabenordnung Gewissheit über

  • jeden Kontoinhaber und
  • jeden anderen Verfügungsberechtigten (nicht davon betroffen sind Bevollmächtigte mit einer „NVollmacht“, die nur zur Auskunft über das Konto berechtigt und keine Verfügungsberechtigung beinhaltet) und
  • jeden wirtschaftlich Berechtigten

im Sinne des Geldwäschegesetzes zu verschaffen und hat bei der Legitimationsprüfung, zusätzlich zu den bereits aufzunehmenden Daten, auch – gemäß § 154 Absatz 2a AO -

  • Bei Privaten: die Steuer-Identifikationsnummer
  • Bei institutionellen Kunden: die Wirtschafts-Identifikationsnummer oder, wenn noch
    nicht vergeben, die Steuernummer

festzuhalten.

Diese zusätzlichen Angaben sind für alle Kontoeröffnungen ab 01.01.2018 verpflichtend. Für die, vor dem 31.12.2017, eröffneten Bestandskonten wurde eine Übergangsfrist für die Erfassung der Daten bis zum 31.12.2019 eingeräumt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.

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