Zusätzlich zum bereits bekannten Login mittels VR-NetKey/Alias und PIN wird erstmalig ab dem 11. Dezember alle 90 Tage zusätzlich eine TAN abgefragt.
Hiermit setzen wir die von der EU in der PSD2-Richtlinie vorgenomme Vorschrift zur Zwei-Faktor-Authentifizierung um.
Kundinnen und Kunden, die über ein Smartphone durch die Installation der VR-BankingApp eine Gerätebindung hergestellt und sich bereits einmal angemeldet haben, sind hiervon nicht betroffen. Die Gerätebindung gilt als 2. Faktor.