Pflichtinformation zur gesetzlichen Einlagensicherung

Informationsbogen für den Einleger

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen haben wir an unsere Kunden am 24.08. die Pflichtinformation zur gesetzlichen Einlagensicherung in den Postkorb bzw. per Mail verschickt. Es handelt sich hierbei nicht um eine SPAM-Mail.  

Pflichtinformation zur gesetzlichen Einlagensicherung

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Gemäß § 23a Absatz 1 Kreditwesengesetz sind wir dazu verpflichtet, unsere Kunden einmal jährlich über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren und den vorgeschriebenen „Informationsbogen für den Einleger" mitzusenden.

Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind Ihre Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.