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Einzelne Services können Sie uns per Formular in Auftrag geben.
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(Bitte klicken Sie auf der Seite des BMF auf Formularcenter, dann auf Formulare A-Z und anschließend auf N und auf Nichtveranlagungsbescheinigung (genaue Bezeichnung: Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen - NV 1 A, ein Direktlink zum Formular ist leider nicht möglich)