Das Programm "Rechte, Gleichheit und Bürgerschaft" hat sich folgende Ziele gesetzt:
Spezifische Ziele des Programms:
- die Förderung der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung;
- die Verhütung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz;
- die Förderung und der Schutz der Rechte von Personen mit Behinderungen;
- die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern;
- die Vorbeugung und die Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie andere gefährdete Gruppen;
- die Förderung und der Schutz der Rechte des Kindes;
- der Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten;
- Förderung und Verbesserung der Wahrnehmung der sich aus der Unionsbürgerschaft ergebenden Rechte;
- die Befähigung der Verbraucher und Unternehmen im Binnenmarkt, ihre aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte durchzusetzen.
Mitfinanziert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Sensibilisierung für das Unionsrecht und die Unionspolitiken sowie für die Rechte, Werte und Grundsätze, auf die sich die Union stützt;
Förderung der Umsetzung und Anwendung der Instrumente des Unionsrechts und Politiken in den Mitgliedstaaten;
Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Verbesserung des wechselseitigen Wissens und Stärkung des gegenseitigen Vertrauens unter allen Beteiligten;
Verbesserung des Wissens um und des Verständnisses von potenziellen Hindernissen für die Wahrnehmung der durch das Unionsrecht garantierten Rechte und Grundsätze;