Allgemeine Programmziele:
Förderung von Aktivitäten, die dem internationalen Einsatz von Fachkräften dienen.
Einzelziele:
Information über unterschiedliche berufliche Strukturen und über unterschiedlichen Know-How-Stand.
Allgemeine Programmziele:
Förderung von Aktivitäten, die dem internationalen Einsatz von Fachkräften dienen.
Einzelziele:
Information über unterschiedliche berufliche Strukturen und über unterschiedlichen Know-How-Stand.
Das Programm richtet sich an Fachkräfte aus der Jugendarbeit ohne Altersbegrenzung. Die Teilnehmerzahl darf 50 Personen nicht überschreiten.
Seminare, Trainingskurse, Kontaktseminare, Studienreisen und Job Shadowing.
Multilaterale Begegnungen dürften gegenüber bilateralen Begegnungen bevorzugt werden.
Gefördert werden Aktivitäten von 2 Tagen bis maximal 2 Monaten.
34 Programmländer:
28 EU-Mitgliedsländer
FRY Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei
Benachbarte Partnerländer (Regionen 1-4):
Westlicher Balkan (Region 1):
Albanien, Bosnien Herzegowina, Kosovo (unter UNSC Resolution 1244/1999), Montenegro, Serbien
Länder der Östlichen Partnerschaft (Region 2):
Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Ukraine, Weißrussland.
Südlicher Mittelmeerraum (Region 3):
Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien, Palästina.
Russische Föderation (Region 4)
Das Programm fördert folgende Kostenarten:
Die Höhe ist abhängig von Land, Art und Umfang der Aktivtäten.
Registrierung:
Alle Partner müssen sich zunächst einmalig in einem zentralen Portal der EU registrieren. Der Link lautet:
http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/home.html
Am Ende der Registrierung erhält die Einrichtung einen "Personal Identification Code" (PIC). Dieser PIC wird bei einer Antragstellung im Rahmen von ERASMUS+ eingegeben und das Antragsformular übernimmt automatisch die hinterlegten Daten zur Einrichtung.
Antragstellung:
Anträge sind elektronisch bei der Nationalagentur "Jugend für Europa" einzureichen. Weitere Bestimmungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Anträge können dreimal pro Jahr eingereicht werden. Fristen für 2019:
5. Februar 2019, 12:00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) für Projektbeginn zwischen dem 1.5 und dem 30.9. des gleichen Jahres.
30. April 2019, 12:00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) für Projektbeginn zwischen dem 1.8 und dem 31.12. des gleichen Jahres.
1. Oktober 2019, 12:00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) für Projektbeginn zwischen dem 1.1 und dem 31.5. des Folgejahres.
Quellen: Europäische Kommission – ERASMUS+ Leitfaden, Amtsblatt der Europäischen Union C 361/32